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Deutsches Kompetenzzentrum Gesundheitsförderung und Diätetik e.V.

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Krebsgefahr im Sommer: Grillen
Nur wer richtig grillt, schont die Gesundheit – Gesundheitsrisiken von gegrilltem Fleisch

 
 
 
 
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Satzung
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Seite 6

Hier können Sie die Satzung des Vereins lesen (Seite 1 bis 5).
Wenn Sie sie herunterladen möchten, klicken Sie bitte hier: Zum Download .

Zum Schluss finden Sie einen Abschnitt, der über die Neufassung des Paragraphen 8, Absatz 5 der Satzung informiert (Seite 6).


SATZUNG


§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen Deutsches Kompetenzzentrum Gesundheitsförderung und Diätetik – im
Folgenden „Verein” genannt –
1.    Der Verein hat seinen Sitz in Köln und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen.
2.    Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 2 Zweckbestimmung
1.    Zweck des Vereins ist die Durchführung und Unterstützung von interdisziplinär fundierten Maßnahmen
zur individuellen, ganzheitlichen, effektiven und nachhaltigen Gesundheitsförderung, des
Gesundheitsbewusstseins und der Gesundheitsaufklärung mit der Zielsetzung der Verhinderung oder
Behandlung von Erkrankungen durch die Vermittlung einer gesunden und bewussten Ernährungs- und
Alltagsgestaltung. Der Verein setzt dafür auf Maßnahmen, die ihre Zielgruppe nachhaltig erreichen und
spricht alle Bevölkerungsgruppen sowie Organisationen, staatliche Stellen, Lehreinrichtungen und die
Industrie zur Mit- und Zusammenarbeit an.
2.    Diese Zielsetzung und dieser Zweck des Vereins wird insbesondere durch nachfolgende Maßnahmen
und Aufgabenstellungen verwirklicht:
*    Aufklärung und lnformationsvermittlung der Mitglieder und der Öffentlichkeit über
Ernährungsverhalten und zielgerichtete Ernährungsweise inklusive individueller
Nahrungsergänzung, gesunde und bewusste Lebensführung, Stressmanagement, Entspannung und
Bewegung zur Vorbeugung und Behandlung von Erkrankungen.
*    Der Verein verbindet die Disziplinen Ernährungsverhalten, Ernährungsaufklärung,
Ernährungstherapie, Ernährungspädagogik, Körpermanagement, Körperbewusstsein,
Entspannungsmanagement, Gesundheitsbewusstsein, Gesundheitsförderung und
Bewegungsmanagement zu einer Einheit.
*    Der Verein gibt den Impuls zur Schaffung eines universitären Lehrstuhls für Ernährungspädagogik.
Zusammenarbeit mit universitären (staatlich und privat) und industriellen Einrichtungen sowie
Gründung der Akademie für ganzheitliche Gesundheitsförderung mit dem Ziel der Ausbildung von
Fachpersonal für primäre-, sekundäre- und tertiäre Prävention.
*    Durchführung der Kampagne „Projekt: Gesundheitsförderung – für Ihre gesunde Zukunft“
*    Herausgabe von Informationsschriften, neue Medien (Internet), Zeitschriften, Büchern, Statements,
Pressemitteilungen und Veröffentlichungen sowie die Veranstaltung von interdisziplinären
Workshops und wissenschaftlichen Symposien.
*    Veranstaltung von Presseworkshops und intensive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
*    Abgabe von Empfehlungen für Mittlerkräfte im Bereich der Gesundheitsförderung.
*    Austausch von Informationen mit der Industrie und Verbänden mit der Zielsetzung,
gesundheitsfördernde Konzepte und Produkte für die Zielgruppe nutzbar zu machen.
*    Erstellung und Mitarbeit von Leitlinien im Bereich der Gesundheitsförderung, Gesundheitsaufklärung,
Ernährungsaufklärung und Sportmedizin.
*    Vergabe von Awards (Deutscher Nutrimedic-Award für Prävention, ganzheitliche
Gesundheitsförderung, präventiver Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, gesundheitsförderliche
Produkte und Konzepte und Science), Preisen und Zertifikaten.
*    Vergabe von Hospitations- und Praktikaplätzen.
*    Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Körperschaften, Verbänden, Organisationen sowie öffentlich-
rechtlichen Trägern und der Industrie auf dem Gebiet der Gesundheitsförderung.
3.    Für die Erfüllung dieser satzungsmäßigen Zwecke sollen geeignete Mittel durch Beiträge/Umlagen,
Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen eingesetzt werden.
4.    Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts
„Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Er wird als
Förderverein nach § 58 Nr. 1 AO tätig, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung steuerbegünstigter
Zwecke von Körperschaften des in § 2 Ziffer 1 genannten steuerbegünstigten Zwecks des Vereins
verwendet.
5.    Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
6.    Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des
Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
7.    Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
8.    Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
9.    Die Ausübung von Ehrenämtern nach den Satzungsvorgaben erfolgt ehrenamtlich.



 

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